TEILNAHME­BEDINGUNGEN

Das sind die Regeln des Wiener Fotomarathons.

Die Regeln

Bitte beachte, dass das Nichteinhalten der Teilnahmebedingungen die Disqualifikation nach sich zieht.

1

Erlaubt ist die Verwendung von digitalen Kameras ausgenommen Handys. Die Teilnahme in Teams ist nicht gestattet. Begleitpersonen, die nicht öfter als zwei Mal auf Bildern vorkommen, gelten nicht als Team. Bei Verstößen gegen diese Vorgabe, behalten wir uns eine Disqualifikation des Teilnehmers vor. Die Aufnahmen müssen in der vorgegebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Jegliche Datenmanipulation (Bildbearbeitung, Umbenennung der Dateien, Änderungen an den EXIF- Daten, usw.) führt zur sofortigen Disqualifikation. Während der gesamten Wettbewerbszeit darf nur eine Kamera verwendet werden. Die Bilder müssen im Dateiformat JPEG mit 8-24 Megapixel erstellt werden. Das Löschen und Wiederholen von Fotos ist erlaubt. Die Abgabe/der Upload der Fotos muss bis 21.00 Uhr erfolgen. Es müssen 13 Bilddateien sein – das erste Foto mit der Startnummer und die weiteren 12 Fotos mit den Themen in der richtigen Reihenfolge. Eine davon abweichende Anzahl an Fotos (zu viele oder zu wenige) oder aber das falsche Dateiformat (bsp. RAW) führt zur Disqualifikation.

2

Teilnehmen kann jeder. Die Teilnahmegebühr ist mit dem Verwendungszweck „Wiener Fotomarathon“ und unter Angabe von Startnummer und Name des Teilnehmers auf das Konto von fotografie.at, IBAN: AT77 4300 0305 4889 4001 vorab zu überweisen. Eine Zahlung am Tag des Wiener Fotomarathons ist ebenso möglich. 

3

Bei Stornierung der Anmeldung bis 30 Tage vor dem Wiener Fotomarathon retournieren wir das Startgeld. Bei einer Stornierung danach kann das Startgeld aus organisatorischen Gründen nicht mehr rücküberwiesen werden.

4

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, während der Veranstaltung im Rahmen der üblichen Dokumentation seitens der Medien, Pressevertreter oder des Veranstalters gefilmt und/oder fotografiert zu werden.

5

Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter sowie seinen Kooperationspartnern automatisch unwiderruflich, das unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung der Bilder unter Namensnennung insbesondere im Rahmen des Wiener Fotomarathons (einschließlich Berichterstattung und Werbemaßnahmen durch sich oder einen seiner Kooperationspartner) ein. Weiters räumt der Teilnehmer dem Veranstalter sowie seinen Kooperationspartnern das Recht ein, das Bild insoweit zu verändern, als es eine Veröffentlichung notwendig macht (Seitenverhältnis bzw. Qualität des Bildes).

6

Der Teilnehmer bestätigt, dass er während des Fotografierens keine Rechte Dritter verletzt hat, dass er als Urheber des Bildes über alle Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, dass er bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt hat und dass abgebildete Personen ausdrücklich und nachweisbar ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos erklärt haben. Sollten Dritte dennoch Ansprüche wegen Verletzung derartiger Rechte gegenüber dem Veranstalter oder seinen Kooperationspartnern geltend machen, so hat der Teilnehmer den Veranstalter oder seine Kooperationspartner schad- und klaglos zu halten.

7

Der Teilnehmer ist ausdrücklich einverstanden, dass die Anmeldedaten elektronisch verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Zustimmung.

8

Der Ablauf der Veranstaltung kann sich aufgrund zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültiger, staatlicher Verordnungen, ändern. Ein geänderter Ablauf berechtigt nicht zum Rücktritt bzw. zur Erstattung der Teilnahmekosten.

9

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. zu verschieben. In diesem Fall wird den Teilnehmern die Teilnahmegebühr innerhalb von vier Wochen nach der Absage erstattet. Im Falle einer Verschiebung gilt die Teilnahmegebühr für den Ersatztermin.

10

Teilnahme und Bewegung im Rahmen des Wiener Fotomarathons erfolgen auf eigene Gefahr.

11

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.